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Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG, Widerruf einer Stromversorgererlaubnis ist keine Gewerbeuntersagung

Kapitel:
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Fundstellen
  1. FG Hamburg 08.08.2013, 4 V 91/13, rkr.
Normen
[AO 1977] § 361 Abs. 1 Satz 1, § 361 Abs. 1 Satz 4
[FGO] § 69
[StromStG] § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 2, § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1
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