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Unzulässigkeit einer finanzgerichtlichen Klage bei mehrfacher unrichtigen Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers
Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
-
FG des Landes Sachsen-Anhalt 14.02.2013, 1 K 306/11, rkr.
EFG 2013 S. 1157
Normen
[FGO] § 65 Abs. 1 Satz 1, § 65 Abs. 2 Satz 2, § 76 Abs. 1 Satz 1, § 76 Abs. 1 Satz 2
[FGO] § 65 Abs. 1 Satz 1, § 65 Abs. 2 Satz 2, § 76 Abs. 1 Satz 1, § 76 Abs. 1 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: V B 21/13, Klageerhebung, Bezeichnung, Kläger, Anschrift

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