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Streitwerthöchstgrenze des § 39 Abs. 2 GKG gilt auch in AdV-Verfahren mit Steuerforderungen von mindestens 300 Mio. EUR
			Kapitel: 
Rechtsbehelfe > Verfahrenskosten
		
			Rechtsbehelfe > Verfahrenskosten
			Fundstellen
			
	
			- 
				BFH 06.09.2012, VII E 12/12 (NV)
									
BFH/NV 2013 S. 211 
			Normen
[GKG] § 39 Abs. 2, § 53 Abs. 2 Nr. 3
					
	
	
			[GKG] § 39 Abs. 2, § 53 Abs. 2 Nr. 3
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- FG Münster 30.5.2021, SIS 22 11 25, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei einstweiligen Rechtsschutz wegen geringfügiger Säumniszuschläge: Im V...
 - FG Mecklenburg-Vorpommern 20.1.2021, SIS 21 04 27, Reichweite des Anspruchs auf Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen: 1. Der Anspruch aus § 364 AO dient d...
 - FG Rheinland-Pfalz 29.8.2018, SIS 19 03 37, EU-Kartellbuße, Einbeziehung von Erträgen aus Währungssicherungsgeschäften in die Ermittlung eines Gewinn...
 - FG Nürnberg 15.8.2018, SIS 18 14 79, Voraussetzungen für eine nochmalige Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung auf Antrag eines Bet...
 - FG des Landes Sachsen-Anhalt 2.8.2018, SIS 20 08 50, Erinnerungsverfahren als kontradiktorisches Verfahren: 1. Beim einem einen Kostenansatz betreffenden Erin...
 - Sächsisches FG 21.1.2015, SIS 15 04 87, Streitwert von 10 % des Vollziehungsaussetzungsbetrags bei finanzgerichtlichen Streitigkeiten über Ausset...
 
	
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