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Keine Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG bei fehlender Identität zwischen dem gegenüber dem Letztverbraucher Leistenden und dem Anlagenbetreiber bzw. dem die Stromerzeugung Veranlassenden, Bindungswirkung einer aufgrund formaler Antragsmängel rechtswidrigen verbindlichen Auskunft

Kapitel:
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Fundstellen
  1. Thüringer FG 26.04.2012, 2 K 888/09
    DStRE 2013 S. 692
Normen
[AO 1977] § 89 Abs. 2 Satz 4, § 118, § 130
[StAuskV] § 1 Abs. 2 Nr. 1, § 1 Abs. 2 Nr. 2, § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 1 Abs. 2 Nr. 4, § 1 Abs. 2 Nr. 5, § 1 Abs. 2 Nr. 6, § 1 Abs. 2 Nr. 7
[StromStG a.F.] § 9 Abs. 1 Nr. 3
[StromStG n.F.] § 9
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 15.12.2020, SIS 21 06 70, Betreibenlassen einer Stromerzeugungsanlage gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG: 1. Der Begriff des...
  • FG München 5.7.2018, SIS 19 01 45, Stromsteuerbefreiung, "Betreibenlassen" beim Contracting: 1. Der Gesetzeszweck legt es nahe, die Begriffe...
  • Thüringer FG 11.11.2014, SIS 15 17 90, Begriff des Betreibenlassens einer Stromerzeugungsanlage i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG a. F: Einem r...
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