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Für Grundsteuererlass maßgebliche Jahresrohmiete, Gründe für vom Steuerpflichtigen nicht zu vertretende Ertragsminderung unerheblich für Grundsteuererlass nach § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG a.F., keine Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse im Rahmen von § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG
Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > Grundsteuer
Haus - und Grundbesitz > Grundsteuer
Fundstellen
-
FG Berlin-Brandenburg 22.08.2012, 3 K 3318/07, rkr.
EFG 2013 S. 146
Normen
[BewG] § 79 Abs. 1, § 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
[GrStG] § 33 Abs. 1 Satz 1, § 33 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2
[BewG] § 79 Abs. 1, § 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
[GrStG] § 33 Abs. 1 Satz 1, § 33 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2

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