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Auslegung des § 51 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe d) EnergieStG (Steuerentlastung für Energieerzeugnisse, die gleichzeitig zu Heizzwecken und zu anderen Zwecken als als Heiz- oder Kraftstoff verwendet worden sind)

Kapitel:
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Fundstellen
  1. FG Rheinland-Pfalz 04.09.2012, 6 K 2297/09 Z
Normen
[EnergieStG] § 2 Abs. 6, § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d, § 51 Abs. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 13.01.2015, SIS 15 04 09, Energiesteuer, Steuerentlastung, Verheizen, Produzierendes Gewerbe
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Baden-Württemberg 28.7.2014, SIS 14 31 74, Steuerentlastung bei der Verwendung von Erdgas, wenn die energetische Verwendung gegenüber der nichtenerg...
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