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Keine AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen gem. § 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e in 2010
Kapitel:
Rechtsbehelfe > Vorläufiger Rechtsschutz
Rechtsbehelfe > Vorläufiger Rechtsschutz
Fundstellen
-
FG Köln 04.07.2012, 13 V 1408/12
EFG 2012 S. 2040
Normen
[FGO] § 69 Abs. 2 Satz 2
[GewStG] § 8 Nr. 1 Buchst. a, § 8 Nr. 1 Buchst. d, § 8 Nr. 1 Buchst. e
[FGO] § 69 Abs. 2 Satz 2
[GewStG] § 8 Nr. 1 Buchst. a, § 8 Nr. 1 Buchst. d, § 8 Nr. 1 Buchst. e
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Münster 29.4.2013, SIS 13 19 30, Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke: 1. An der Verfassungsmäßigkeit des § 4 h EStG i.V.m. § 8 a Abs. 1 ...
- BFH 16.10.2012, SIS 13 01 82, Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG 2002 n.F....
Fachaufsätze
- LIT 02 48 16 L. Petrak/L. Karrenbrock, DStR 41/2012 S. 2046: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen: Verfassungsrechtliche Zweifel durch das FG Kö...

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