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Einseitige Erledigungserklärung des Klägers macht Feststellungsurteil erforderlich, keine Feststellung der Erledigung der Hauptsache bei unzulässiger Klage, Übergang von der besonderen Veranlagung für das Jahr der Eheschließung zur Zusammenveranlagung als neues Veranlagungsverfahren

Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
  1. FG Berlin-Brandenburg 16.05.2012, 7 K 7303/10, rkr.
    EFG 2012 S. 1869
Normen
[EStG] § 10 d Abs. 1 Satz 4, § 26 b, § 26 c, § 26 Abs. 1
[FGO] § 40 Abs. 2, § 138
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