Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Bezeichnung des anzuschaffenden Wirtschaftsguts für die Bildung einer Ansparrücklage, Keine Sammelbezeichnung wie Büroausstattung, Firmenfahrzeug oder Computeranlage, Wiederholte Bildung einer Ansparrücklage, Pflicht zur Auflösung einer Ansparrücklage bei vorzeitiger Aufgabe der Investitionsabsicht und Änderung bei Verschweigen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Rücklagen
Fundstellen
  1. FG Berlin-Brandenburg 24.04.2012, 11 K 11227/08
    EFG 2012 S. 1632
Normen
[AO 1977] § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c
[EStG] § 7 g Abs. 6
[EStG 2002] § 7 g Abs. 3, § 7 g Abs. 7 Satz 1 Nr. 1
Testen?
Wenn Sie das Dokument vollständig sehen wollen, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.