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Eingeschränkte gerichtliche Überprüfung der Steuerberaterprüfung, Pflichten des Zweitprüfers bei der Steuerberaterprüfung, Zulässigkeit von gesetzlich nicht vorgesehenen Korrektorentreffen, Teilnahme nur des Zweitprüfers am Überdenkungsverfahrens nach Tod des Erstprüfers, Keine ausreichende Klagebegründung durch Bezugnahme auf "Drittkorrekturen" durch Gutachter, Anforderung an Punktvergabe bei Folgefehlern, Keine Bindung an amtliche Musterlösung

Kapitel:
Steuerberatung > Berufsrecht / Steuerberatung
Fundstellen
  1. FG München 18.04.2012, 4 K 309/09
    EFG 2012 S. 1602
Normen
[DVStB] § 24 Abs. 2 Satz 1, § 24 Abs. 2 Satz 2, § 29
[StBerG] § 37
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: VII B 110/12, Steuerberaterprüfung, Erstgutachterbesprechung, Drittgutachten
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG München 24.3.2021, SIS 21 08 65, Überdenkungsverfahren zur Steuerberaterprüfung, Chancengleichheit: 1. § 24 Abs. 2 der Durchführungsverord...
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