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Körperschaftsteuerliche Organschaft, Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrages nach notarieller Berichtigung, keine Berichtigung bzw. Auslegung entgegen dem Wortlaut des nicht mindestens auf fünf Jahre abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrags

Kapitel:
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
Fundstellen
  1. FG Baden-Württemberg 12.12.2011, 6 K 3103/09
    EFG 2012 S. 656
Normen
[AO 1977] § 38
[Beurkundungsgesetz] § 44 a Abs. 2
[BGB] § 133, § 157
[KStG 1999] § 14 Nr. 4 Satz 1, § 17
[KStG 2002] § 14 Nr. 3 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 23.01.2013, SIS 13 14 44, Organschaft, Ergebnisabführungsvertrag, Mindestlaufzeit, Berichtigung
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 23.1.2013, SIS 13 14 44, Gewinnabführungsvertrag, offensichtliche Unrichtigkeit des Urkundeninhalts: 1. Bei der Prüfung, ob ein Ge...
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