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Änderung eines Steuerbescheids wegen neuer Tatsachen nicht möglich, wenn sich alle Tatsachen aus den BP-Akten ergeben

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Betriebsaufspaltung
Fundstellen
  1. FG Köln 22.11.2011, 10 K 2812/07
    EFG 2012 S. 585
Normen
[AO 1977] § 173 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 16.04.2015, SIS 15 20 58, Betriebsaufspaltung, Neue Tatsache, Steuererklärung, Kenntnis
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 16.4.2015, SIS 15 20 58, Korrektur eines Gewinnfeststellungsbescheids bei nachträglichem Bekanntwerden einer Betriebsaufspaltung: ...
  • FG Köln 26.7.2012, SIS 12 26 28, Unzulässigkeit eines Kostenvollstreckungsantrags nach Hinterlegung des Betrags durch den Kostenschuldner:...
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