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Gewerbsmäßiger Arbeitnehmerentleiher bei Fortzahlung des vollen Gehalts an Arbeitnehmer trotz des Vorliegens von Minderstunden nicht zu einer Aktivierung der Minderstunden verpflichtet
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Rückstellungen
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Rückstellungen
Fundstellen
-
FG Berlin-Brandenburg 23.08.2011, 6 K 2028/06, rkr.
EFG 2012 S. 600
BB 2012 S. 1786
DStRE 2012 S. 721
Normen
[EStG] § 5 Abs. 1, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1
[HGB] § 249 Abs. 1 Satz 1, § 250 Abs. 1, § 266 Abs. 2 Abschn. B. I. 4, § 266 Abs. 2 Abschn. B. II. 4
[KStG] § 8 Abs. 1
[EStG] § 5 Abs. 1, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1
[HGB] § 249 Abs. 1 Satz 1, § 250 Abs. 1, § 266 Abs. 2 Abschn. B. I. 4, § 266 Abs. 2 Abschn. B. II. 4
[KStG] § 8 Abs. 1
Fachaufsätze
- LIT 02 45 51 F. Kleinmanns, BB 29/2012 S. 1788: Keine Aktivierung von Minusstunden in der Bilanz des Arbeitgebers - BB-Kommentar zum Urteil des FG Berlin...

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