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Kein ermäßigter Steuersatz für die Lieferung als Tätowiervorlage dienender handgefertigter Zeichnungen
Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Ermäßigter Umsatzsteuersatz
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Ermäßigter Umsatzsteuersatz
Fundstellen
-
BFH 20.06.2011, VII B 258/10 (NV)
BFH/NV 2011 S. 2141
Normen
[KN] Pos. 4906, Pos. 9701
[UStG] § 12 Abs. 2 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 Anl. Nr. 53 Buchst. a
[KN] Pos. 4906, Pos. 9701
[UStG] § 12 Abs. 2 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 Anl. Nr. 53 Buchst. a
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010, SIS 10 37 92, Ermäßigter Steuersatz, Umsatzsteuer, Tattoo-Vorlagen
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Düsseldorf 18.2.2025, SIS 25 08 67, Gewerbesteuerpflicht eines Tätowierers, Abgrenzung zwischen zweckfreier Kunst und Gebrauchskunst: 1. Ein ...

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