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Anwendung des § 233 a Abs. 2 a AO auf nach dem 31.12.1995 entstandene Verlust führt nicht zu einer unzulässigen Rückwirkung

Kapitel:
Verschiedenes > AO, Verschiedenes
Fundstellen
  1. FG Baden-Württemberg 25.06.2010, 10 K 1041/07
Normen
[AO 1977] § 233 a Abs. 2 a, § 233 a Abs. 7
[EStG] § 10 d
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