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Nichtabziehbarkeit von Schuldzinsen bei Überentnahmen, Höhe der Investitionszinsen als neue Tatsache

Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Fundstellen
  1. Niedersächsisches FG 01.06.2010, 13 K 126/09
Normen
[EStG] § 4 Abs. 4 a
[AO 1977] § 173
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 09.04.2014, SIS 14 24 28, Änderung, Nachträgliche Tatsache, Schuldzinsen, Überentnahme, Hinzurechnung
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 9.4.2014, SIS 14 24 28, Änderung wegen neuer Tatsachen bei unterbliebener Hinzurechnung nicht abzugsfähiger Schuldzinsen: Eine Än...
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