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Gesellschafter einer Personengesellschaft als Adressat einer Prüfungsanordnung, Ermessensgerechte Erweiterung des Prüfungszeitraums im Rahmen einer Außenprüfung bei Vorliegen von Kontrollmaterial
Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsprüfung (Außenprüfung)
Unternehmensbereich > Betriebsprüfung (Außenprüfung)
Fundstellen
-
FG München 02.03.2011, 9 K 2984/09
EFG 2011 S. 1269
Normen
[AO 1977] § 193 Abs. 1, § 194 Abs. 1 Satz 3
[BpO] § 4 Abs. 3
[FGO] § 102
[AO 1977] § 193 Abs. 1, § 194 Abs. 1 Satz 3
[BpO] § 4 Abs. 3
[FGO] § 102
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 09.08.2011, SIS 11 33 51, Außenprüfung, Prüfungszeitraum, Prüfungsanordnung
Zitiert in... / geändert durch...
- FG München 27.2.2017, SIS 18 13 18, Erweiterung der Prüfungsanordnung, Ermessensentscheidung: 1. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn in di...
- FG München 12.11.2014, SIS 15 19 79, Erweiterung einer Prüfungsanordnung: 1. Bei der Frage, ob eine Prüfungsanordnung erweitert werden darf, b...
- FG München 18.12.2013, SIS 14 23 54, Außenprüfung, Beauftragung eines anderen Finanzamtes: 1. Außenprüfungen werden grundsätzlich von den für ...
- BFH 9.8.2011, SIS 11 33 51, Verlängerung der Begründungsfrist, Wiedereinsetzung: 1. Ist der Antrag auf Verlängerung der Begründungsfr...

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