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Begriff "für eigene Zwecke" in § 10 StromStG, schriftliche Mitteilung eines Außenprüfers als verjährungshemmende Prüfungshandlung

Kapitel:
Verschiedenes > Verjährung, Verwirkung
Fundstellen
  1. FG Hamburg 05.10.2010, 4 K 154/09, rkr.
Normen
[AO 1977] § 169 Abs. 2 Nr. 1, § 170 Abs. 2 Nr. 1, § 171 Abs. 4 Satz 1
[StromStG] § 2 Nr. 3, § 2 Nr. 4, § 9 Abs. 3, § 10
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Hamburg 21.9.2021, SIS 22 02 09, Begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer Stromerzeugungseinheit, Kuppelprodukte in der Stromsteu...
  • FG Hamburg 24.10.2013, SIS 14 03 10, Stromsteuerentlastung nach § 10 StromStG: Zur Frage, wem Stromverbräuche in einem Lager zuzurechnen sind,...
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