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Bildung einer Ansparrücklage unmittelbar vor Beginn einer eisernen Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs unzulässig, Offenbare Unrichtigkeit bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung ohne Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts
Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
-
FG München 18.05.2010, 1 K 487/07
EFG 2010 S. 2073
Normen
[AO 1977] § 129
[EStG 1999] § 7 g Abs. 2, § 7 g Abs. 3
[AO 1977] § 129
[EStG 1999] § 7 g Abs. 2, § 7 g Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: IV R 27/10 (BFH), Rücklage, Betriebsverpachtung, Landwirtschaft, Offenbare Unrichtigkeit, Prüfungsbericht

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