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Zollabgabefreiheit bei der Einfuhr von Waren besteht nur für Waren ohne kommerziellen Charakter
Kapitel:
International > EU (ohne USt)
International > EU (ohne USt)
Fundstellen
- FG München 29.10.2009, 14 K 2493/06, rkr.
Normen
[AO 1977] § 44
[TabStG] § 21
[UStG] § 13 a, § 21
[VO (EWG) Nr. 918/83] Art. 45
[ZK] Art. 202
[ZK-DVO] Art. 234
[AO 1977] § 44
[TabStG] § 21
[UStG] § 13 a, § 21
[VO (EWG) Nr. 918/83] Art. 45
[ZK] Art. 202
[ZK-DVO] Art. 234

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