
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Keine Rückstellung für die Betreuung von Versicherungsverträgen nach Erhalt der Abschlussprovision bei fehlender Konkretisierung der Nachbetreuungspflicht und teilweiser Abgeltung der Betreuung durch zusätzliche Provisionsansprüche
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Rückstellungen
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Rückstellungen
Fundstellen
- Sächsisches FG 17.06.2010, 4 K 154/07
Normen
[EStG] § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1
[HGB] § 249 Abs. 1 Satz 1
[EStG] § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1
[HGB] § 249 Abs. 1 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 22.01.2015, SIS 15 13 52, Versicherungsvertreter, Rückstellung, Nachbetreuung, Erfüllungsrückstand, Personengesellschaft
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 22.1.2015, SIS 15 13 52, Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft mit deren Vollbeendigung: 1. Mit der Vollbeendigung ...
- FG Rheinland-Pfalz 4.6.2013, SIS 13 33 53, Rückstellungen für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen: Eine Klausel, mit der der Versicherungsv...
- Hessisches FG 22.8.2012, SIS 13 00 32, Voraussetzung für die Bildung von Rückstellungen für Bestandspflege eines Versicherungsvertreters: 1. All...

Wenn Sie das Dokument vollständig sehen wollen,
loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren
kostenlosen Test.