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§ 8 b Abs. 3 KStG auch bei 50%iger Beteiligung in 2001 nicht anwendbar

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Teilwert
Fundstellen
  1. FG Köln 10.02.2010, 13 K 18/06
    EFG 2010 S. 1163
Normen
[AEUV] Art. 49, Art. 63
[EGV] Art. 56
[KStG] § 8 b Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: I B 66/10, Teilwertabschreibung, Auslandsbeteiligung
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG München 13.12.2010, SIS 11 08 58, Auslegung von gegen einen Nullbescheid gerichteten Rechtsbehelfen, kein Verlust beim Anteilseigner durch ...
  • BFH 8.6.2010, SIS 10 27 69, Anwendung des § 8 b Abs. 3 KStG 1999 n.F. bei Auslandsbeteiligungen im VZ 2001: Es ist nicht klärungsbedü...
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