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Abgrenzung zwischen partiarischem Darlehen und stiller Beteiligung vor dem Hintergrund der Vermeidung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 3 GewStG 1999
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Fundstellen
- Sächsisches FG 07.12.2009, 5 K 669/06, rkr.
Normen
[GewStG 1999] § 3 Nr. 24, § 8 Nr. 1, § 8 Nr. 3
[HGB] § 230 Abs. 1, § 233
[GewStG 1999] § 3 Nr. 24, § 8 Nr. 1, § 8 Nr. 3
[HGB] § 230 Abs. 1, § 233
Zitiert in... / geändert durch...
- Sächsisches FG 24.4.2013, SIS 13 29 28, Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung gewinnunabhängiger Entgelte an stille Gesellschafter: 1. Die Zusic...
- FG Berlin-Brandenburg 14.9.2011, SIS 11 37 96, Hinzurechnung gewinnunabhängiger Vergütungen des stillen Gesellschafters, § 8 Nr. 3 GewStG ist hinsichtli...

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