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Zulässigkeit der Aufrechnung mit Steuererstattungsansprüchen, die aus der Überzahlung von durch Aufrechnung im Insolvenzverfahren erfüllten Steuerforderungen resultieren, Keine Unwirksamkeit der Aufrechnung mit Steuervorauszahlungsschulden zum Zeitpunkt des Erlasses des Jahressteuerbescheides, Aufrechnung mit Erstattungszinsen
Kapitel:
Verschiedenes > Erstattung, Aufrechnung, Abtretung
Verschiedenes > Erstattung, Aufrechnung, Abtretung
Fundstellen
-
FG Berlin-Brandenburg 13.01.2010, 12 K 6165/05 B, rkr.
EFG 2010 S. 774
Normen
[AO 1977] § 218 Abs. 2, § 226 Abs. 1, § 233 a Abs. 2 Satz 1, § 240 Abs. 1 Satz 5
[BGB] § 158, § 387, § 389
[GewStG] § 20 Abs. 2
[InsO] § 95 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Nr. 1
[AO 1977] § 218 Abs. 2, § 226 Abs. 1, § 233 a Abs. 2 Satz 1, § 240 Abs. 1 Satz 5
[BGB] § 158, § 387, § 389
[GewStG] § 20 Abs. 2
[InsO] § 95 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Nr. 1
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Köln 11.12.2019, SIS 20 09 55, Aufrechnung im Insolvenzverfahren: 1. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird eine bestehende Au...

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