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Generell kein Akteneinsichtsrecht des von einer Prüfung nach dem SchwarzArbG betroffenen Hauseigentümers zur Kenntniserlangung über die Identität des Informanten der Behörde

Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
  1. FG Berlin-Brandenburg 25.11.2009, 7 K 1213/07, rkr.
    EFG 2010 S. 610
Normen
[AO 1977] § 5, § 30
[FGO] § 102
[SchwarzArbG] § 2, § 3 Abs. 1, § 15 Satz 1, § 15 Satz 3, § 22
[SGB X] § 77
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: II B 193/09, Akteneinsicht, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Anzeigenerstatter
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