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Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen, Unterhalten eines eigenen Hausstands im Haus der Eltern, Zahlung von Zweitwohnungssteuer kein Indiz für das Innehaben eines Zweit-Hausstands
Kapitel:
Lohnsteuer für Arbeitnehmer > Doppelte Haushaltsführung
Lohnsteuer für Arbeitnehmer > Doppelte Haushaltsführung
Fundstellen
-
FG München 24.09.2009, 15 K 3320/06, rkr.
EFG 2010 S. 203
Normen
[EStG] § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, § 12 Nr. 1
[MeldeG Bayern] Art. 13 Abs. 1, Art. 15 Abs. 3
[EStG] § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, § 12 Nr. 1
[MeldeG Bayern] Art. 13 Abs. 1, Art. 15 Abs. 3

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