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Zeitliche Anwendung der Fassungen des § 8 b Abs. 4 KStG, Auslegung der Übergangsvorschrift des § 34 Abs. 7 Satz 7 (§ 34 Abs. 4 Satz 7 KStG a.F.)
Kapitel:
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
Fundstellen
-
FG Baden-Württemberg 23.04.2009, 3 K 50/06, rkr.
EFG 2010 S. 252
Normen
[GG] Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
[KStG] § 8 b Abs. 2, § 8 b Abs. 4, § 34 Abs. 4 Satz 7 a.F., § 34 Abs. 7 Satz 7
[GG] Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
[KStG] § 8 b Abs. 2, § 8 b Abs. 4, § 34 Abs. 4 Satz 7 a.F., § 34 Abs. 7 Satz 7
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 19.10.2010, SIS 11 07 23, Anteilsveräußerung, Wirtschaftliches Eigentum, Vertrag, Zivilrechtliches Eigentum
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 19.10.2010, SIS 11 07 23, "Veräußerung" im Sinne einer zeitlichen Anwendungsvorschrift: Für den zeitlichen Anwendungsbereich des § ...

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