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Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens Musterverfahren erledigen

Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
  1. FG Hamburg 31.07.2009, 1 K 24/09
    EFG 2010 S. 115
Normen
[AO 1977] § 363 Abs. 2 Satz 2
[BVerfGG] § 31 Abs. 2, § 79 Abs. 2
[EStG] § 10 Abs. 1 Nr. 3, § 10 Abs. 3, § 32 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a
[FGO] § 74
[GG] Art. 100 Abs. 1 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: X R 40/09 (BFH), Ruhen des Verfahrens, Einspruch, Vorläufigkeitsvermerk, Arbeitslosenversicherung, Grundfreibetrag, Verfassung
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