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Markenschutz, Voraussetzungen für eine Aussetzung der Überlassung nach Art. 13 Abs. 1 VO 1383/2003/EG

Kapitel:
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Fundstellen
  1. FG Düsseldorf 22.07.2009, 4 K 1400/09 Z
Normen
[GVG] § 95 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c
[VO (EG) Nr. 1383/2003] Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 1, Art. 10 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1
[ZK] Art. 73
[ZPO] § 925, § 936
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