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Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert, dass die zur Beurteilung der unverschuldeten Verhinderung erheblichen Tatsachen innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses substantiiert, vollständig und in ausreichender Form dargetan werden

Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
  1. FG München 21.04.2009, 13 K 296/09, rkr.
Normen
[FGO] § 47 Abs. 1, § 56 Abs. 1, § 56 Abs. 2, § 64 Abs. 1, § 155
[ZPO] § 85 Abs. 2
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