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Kein Werbungskostenabzug für Aufwendungen im Zusammenhang mit wegen Vermögenslosigkeit gelöschter GmbH, Entstehung des Auflösungsverlusts bei Löschung bzw. Liquidation der GmbH, Strafverteidigungskosten bzw. Kosten der Hausdurchsuchung bei Einstellung des Strafverfahrens nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Fundstellen
  1. FG des Landes Sachsen-Anhalt 11.09.2008, 3 K 873/05
Normen
[EStG] § 9 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 4 Satz 1, § 20 Abs. 1, § 33 Abs. 1, § 33 Abs. 2 Satz 1
[StPO] § 467 a Abs. 1, § 467 a Abs. 2
[StrEG] § 2, § 9
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