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Verkörperte Standardsoftware ist Ware i.S. des § 2 a Abs. 2 EStG

Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Fundstellen
  1. BFH 28.10.2008, IX R 23/08 (NV)
    BFH/NV 2009 S. 562
Normen
[BGB] § 90
[EStG] § 2 a Abs. 2, § 17 Abs. 2
[HGB] § 1 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008, SIS 08 19 31, Software, Trivialprogramm, Ware, Verlustabzug
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