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Elektronische Übermittlung von Steuererklärungsdaten, Härtefallregelung
Kapitel:
Verschiedenes > Besteuerungsverfahren / Verschiedenes
Verschiedenes > Besteuerungsverfahren / Verschiedenes
Fundstellen
-
LfSt Bayern 04.02.2009, S 0321.1.1 - 3/3 St 41
DStR 2009 S. 640
Normen
[AO 1977] § 138 Abs. 1 b, § 150 Abs. 8, § 181 Abs. 2 a
[EStG] § 5 b, § 10 a Abs. 5 Satz 3, § 25 Abs. 4
[EStDV] § 60 Abs. 4, § 50 Abs. 1 a
[GewStG] § 14 a
[KStG] § 31 Abs. 1 a
[5. VermBG] § 15 Abs. 1
[AO 1977] § 138 Abs. 1 b, § 150 Abs. 8, § 181 Abs. 2 a
[EStG] § 5 b, § 10 a Abs. 5 Satz 3, § 25 Abs. 4
[EStDV] § 60 Abs. 4, § 50 Abs. 1 a
[GewStG] § 14 a
[KStG] § 31 Abs. 1 a
[5. VermBG] § 15 Abs. 1
Zitiert in... / geändert durch...
- LfSt Bayern 30.7.2014, SIS 14 22 24, Elektronische Übermittlung von Steuererklärungsdaten, Härtefallregelung: Das Bayerische Landesamt für Ste...

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