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Neuer, den beantragten Erlass von Steuer- und Haftungsschulden erneut ablehnender Bescheid während des finanzgerichtlichen Verfahrens trotz § 102 Satz 2 FGO Verfahrensgegenstand des Klageverfahrens, sachliche Unbilligkeit wegen unrichtiger gerichtlicher bzw. behördlicher Hinweise, kein Erlass wegen persönlicher Unbilligkeit ohne vorherigen Versuch der Veräußerung von nicht eigengenutzten Immobilien, umfangreiche Forderungsverzichte anderer Gläubiger begründen für sich genommen noch keine Erlassbedürftigkeit

Kapitel:
Verschiedenes > Billigkeitsmaßnahmen
Fundstellen
  1. Sächsisches FG 09.01.2009, 8 K 1470/07
Normen
[AO 1977] § 5, § 130 Abs. 1, § 132 Satz 1, § 227
[FGO] § 68 Satz 1, § 102 Satz 1, § 102 Satz 2
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