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Umsatzsteuerpflicht eines Ingenieurs, der an einem als privatrechtlicher Verein verfassten Bildungsinstitut einer Universität für die Teilnehmer von Fortbildungslehrgängen erbrachten Lehr- und Prüfungsleistungen, EuGH-Vorlage
Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer-Freiheit
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer-Freiheit
Fundstellen
- Sächsisches FG 13.10.2008, 3 K 191/08
Normen
[RL 77/388/EWG] Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i, Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j
[UStG] § 4 Nr. 21 Buchst. a, § 4 Nr. 21 Buchst. b Unterbuchst. aa, § 4 Nr. 22 Buchst. a
[RL 77/388/EWG] Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i, Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j
[UStG] § 4 Nr. 21 Buchst. a, § 4 Nr. 21 Buchst. b Unterbuchst. aa, § 4 Nr. 22 Buchst. a
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: EuGH, 28.01.2010, SIS 10 02 41, EG, EU, Umsatzsteuer, Steuerbefreiung, Lehrtätigkeit, Diplom-Ingenieur, Bildungsinstitut, Fortbildungslehrgang, Schulunterricht, Hochschulunterricht

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