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Voraussetzungen für einen (Teil-) Erlass von bestandskräftig festgesetzter ESt aufgrund der vom BVerfG festgestellten, auf Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren beschränkten, Verfassungswidrigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG
Kapitel:
Verschiedenes > Billigkeitsmaßnahmen
Verschiedenes > Billigkeitsmaßnahmen
Fundstellen
-
FG Hamburg 30.05.2008, 3 K 124/06
EFG 2008 S. 1516
Normen
[AO 1977] § 163, § 227
[BVerfGG] § 79 Abs. 2 Satz 1
[EStG (1997)] § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b
[GG] Art. 3
[AO 1977] § 163, § 227
[BVerfGG] § 79 Abs. 2 Satz 1
[EStG (1997)] § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b
[GG] Art. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 17.12.2008, SIS 09 09 05, Billigkeitsmaßnahme, Erlass, Verfassungswidrigkeit, Wertpapiere, Veräußerungsgewinn
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Hamburg 19.3.2025, SIS 25 07 33, Stromsteuer, Abgabenrecht, Unionsrechtswidrigkeit in der Billigkeitsprüfung: 1. Das Argument der Unionsre...
- FG Hamburg 18.3.2025, SIS 25 07 32, Energiesteuer, Abgabenrecht, Unionsrechtswidrigkeit in der Billigkeitsprüfung: 1. Die Rüge, dass die Tatb...
- BFH 17.12.2008, SIS 09 09 05, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b EStG 1996 verfassungsgemäß, Einzelfallgerechtigkeit nicht vorrangig bei verfas...

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