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Voraussetzungen für einen (Teil-) Erlass von bestandskräftig festgesetzter ESt aufgrund der vom BVerfG festgestellten, auf Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren beschränkten, Verfassungswidrigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG

Kapitel:
Verschiedenes > Billigkeitsmaßnahmen
Fundstellen
  1. FG Hamburg 30.05.2008, 3 K 124/06
    EFG 2008 S. 1516
Normen
[AO 1977] § 163, § 227
[BVerfGG] § 79 Abs. 2 Satz 1
[EStG (1997)] § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b
[GG] Art. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 17.12.2008, SIS 09 09 05, Billigkeitsmaßnahme, Erlass, Verfassungswidrigkeit, Wertpapiere, Veräußerungsgewinn
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 17.12.2008, SIS 09 09 05, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b EStG 1996 verfassungsgemäß, Einzelfallgerechtigkeit nicht vorrangig bei verfas...
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