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Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumnis der Einspruchsfrist, wenn der Steuerpflichtige einen belastenden Steuerbescheid irrtümlich für einen Änderungsbescheid zu seinen Gunsten betrachtet

Kapitel:
Verschiedenes > Wiedereinsetzung
Fundstellen
  1. FG München 27.11.2007, 13 K 1456/07, rkr.
Normen
[AO 1977] § 110 Abs. 1, § 355 Abs. 1, § 367 Abs. 1
[FGO] § 44 Abs. 1, § 100 Abs. 1 Satz 1
[GewStG] § 2 Abs. 1 Satz 1
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