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Ladung zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung muss dem Schuldner persönlich zugestellt werden

Kapitel:
Verschiedenes > Vollstreckung
Fundstellen
  1. BFH 06.08.2007, VII B 327/06 (NV)
    BFH/NV 2007 S. 2230
Normen
[AO 1977] § 284 Abs. 6
[FGO] § 115 Abs. 2 Nr. 1
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Hamburg 1.7.2010, SIS 10 30 51, Abgabenordnung, Eidesstattliche Versicherung: 1. In einem Anfechtungsverfahren bzgl. der Aufforderung zur...
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