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Keine Beschwerde gegen die Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung durch das FG, die Aussetzung des Verfahrens kann mit der Beschwerde nicht erzwungen werden
Kapitel:
Rechtsbehelfe > Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Anhörungsrüge
Rechtsbehelfe > Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Anhörungsrüge
Fundstellen
-
BFH 25.01.2007, V B 203/06 (NV)
BFH/NV 2007 S. 951
Normen
[FGO] § 128 Abs. 1, § 128 Abs. 2
[FGO] § 128 Abs. 1, § 128 Abs. 2
Zitiert in... / geändert durch...
- FG des Saarlandes 24.6.2008, SIS 10 04 88, Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage gegen Terminsbestimmung, Zurückweisung von sich stetig wiederholen...
- BFH 3.9.2007, SIS 08 01 50, Beschwerde gegen Aussetzung des Klageverfahrens: 1. Die für ein Rechtsmittel erforderliche formelle Besch...

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