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Kindergeld, keine Korrektur eines während des Kalenderjahres ergangenen bestandskräftigen Kindergeldbescheides aufgrund geänderter Rechtsauffassung zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, beamtenrechtliche Fürsorgepflicht

Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
  1. BFH 19.04.2007, III R 34/06 (NV)
    BFH/NV 2007 S. 2083
Normen
[EStG] § 32 Abs. 4, § 70 Abs. 4
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: FG Düsseldorf, 05.04.2006, SIS 06 36 36, Kindergeld, Grenzbetrag, Bestandskraft, Aufhebungsbescheid, Sozialversicherungsbeitrag
Zitiert in... / geändert durch...
  • Sächsisches FG 12.10.2009, SIS 10 20 60, Bestandskraft eines Kindergeldaufhebungsbescheids nach Rücknahme des ursprünglich eingelegten Einspruchs ...
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