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Kindergeld, keine Korrektur eines während des Kalenderjahres ergangenen bestandskräftigen Kindergeldbescheides aufgrund geänderter Rechtsauffassung zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, beamtenrechtliche Fürsorgepflicht
			Kapitel: 
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
		
			Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
			Fundstellen
			
	
			- 
				BFH 19.04.2007, III R 34/06 (NV)
									
 BFH/NV 2007 S. 2083
			Normen
[EStG] § 32 Abs. 4, § 70 Abs. 4
					
	
			[EStG] § 32 Abs. 4, § 70 Abs. 4
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- vor: FG Düsseldorf, 05.04.2006, SIS 06 36 36, Kindergeld, Grenzbetrag, Bestandskraft, Aufhebungsbescheid, Sozialversicherungsbeitrag
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- Sächsisches FG 12.10.2009, SIS 10 20 60, Bestandskraft eines Kindergeldaufhebungsbescheids nach Rücknahme des ursprünglich eingelegten Einspruchs ...
 
	
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