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Grenzbetrag i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, keine Ermäßigung der Einkünfte des Kindes um Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Kapitel:
Privatbereich > Kinder
Fundstellen
  1. FG des Saarlandes 29.06.2006, 2 K 183/05
Normen
[EStG] § 32 Abs. 4 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 25.09.2008, SIS 09 05 91, Kindergeld, Grenzbetrag, Lohnsteuer, Einkünfte
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 25.9.2008, SIS 09 05 91, Kindergeld, keine Berücksichtigung der Lohn- und Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags bei der Prüf...
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