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Strafbefreiende Erklärung bei der Erbschaftsteuer durch absichtlich verspätete Abgabe der Erbschaftsteuererklärung nach dem 17.10.2003

Kapitel:
Privatbereich > Erbschaft- und Schenkungsteuer
Fundstellen
  1. FG München 21.02.2007, 4 V 4294/06, rkr.
Normen
[ErbStG] § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 30 a Abs. 3, § 31, § 34
[StraBEG] § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 5, § 1 Abs. 7
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG München 1.8.2007, SIS 07 36 83, Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer strafbefreienden Erklärung: 1. § 1 StraBEG setzt eine bis einsc...
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