Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage trotz Erledigung des ursprünglich angefochtenen Verwaltungsakts, Nichtigkeit eines Feststellungsbescheids bei fehlerhafter Bezeichnung der Gesellschaft

Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
  1. Thüringer FG 08.11.2006, II 410/05, rkr.
    EFG 2007 S. 534
Normen
[AO 1977] § 125 Abs. 1
[FGO] § 40 Abs. 2, § 68, § 101 Abs. 1 Satz 4
[GG] Art. 19 Abs. 4
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: IX B 211/06, Fortsetzungsfeststellungsklage, Änderungsbescheid, Gegenstand des Klagebegehrens
Zitiert in... / geändert durch...
  • Thüringer FG 29.3.2006, SIS 07 08 26, Keine Beschwer durch Null-Bescheid: 1. Die Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid wird mangels Beschwe...
Testen?
Wenn Sie das Dokument vollständig sehen wollen, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.