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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unkenntnis der Antragsfrist nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG
Kapitel:
Verschiedenes > Besteuerungsverfahren / Verschiedenes
Verschiedenes > Besteuerungsverfahren / Verschiedenes
Fundstellen
-
BFH 22.05.2006, VI R 46/04 (NV)
BFH/NV 2007 S. 1
Normen
[AO 1977] § 110
[EStG] § 46 Abs. 2 Nr. 8
[AO 1977] § 110
[EStG] § 46 Abs. 2 Nr. 8
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: Niedersächsisches FG, 10.12.2003, SIS 04 11 97, Antragsveranlagung, Frist, Wiedereinsetzung
Zitiert in... / geändert durch...
- FG München 29.11.2006, SIS 07 04 88, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist für Antragsveranlagung: Eine Klage hat für...

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