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Spätere Änderung eines bestandskräftigen Abhilfebescheids nach § 173 AO, wenn ein Einspruch in einem Massenrechtsbehelfsverfahren ohne Zuziehung der Steuerakten bearbeitet worden ist
Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
-
FG München 26.09.2006, 13 K 4282/02
EFG 2007 S. 237
Normen
[AO 1977] § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, § 173 Abs. 1 Nr. 1, § 367 Abs. 2 Satz 1
[EGAO] Art. 97 § 18 a Abs. 1
[AO 1977] § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, § 173 Abs. 1 Nr. 1, § 367 Abs. 2 Satz 1
[EGAO] Art. 97 § 18 a Abs. 1
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Baden-Württemberg 19.3.2013, SIS 13 31 48, Änderung eines im Massenrechtsbehelfsverfahren geänderten Bescheids wegen neuer Tatsachen: 1. Erlässt das...
- FG Baden-Württemberg 19.3.2013, SIS 13 31 49, Änderung eines im Massenrechtsbehelfsverfahren geänderten Bescheids wegen neuer Tatsachen: 1. Erlässt das...

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