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Schmiergelder und Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, Abgrenzung zwischen gemeinsamer und alleiniger Einkunftserzielung

Kapitel:
Unternehmensbereich > Sonstiges > Verschiedene Einkünfte
Fundstellen
  1. FG München 24.05.2006, 9 K 1725/05, rkr.
Normen
[AO 1977] § 179 Abs. 1, § 180 Abs. 1 Nr. 2 a
[EStG] § 15 Abs. 2 Satz 1, § 22 Nr. 3
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG München 16.10.2009, SIS 10 25 94, Schein-Treuhand an Aktien, Besteuerung des Gehilfenlohns: 1. Treuhand an Aktien kann bei Rückdatierung un...
  • BFH 20.7.2007, SIS 07 32 38, Darlegung von Zulassungsgründen, einkommensteuerrechtliche Qualifizierung von Bestechungsgeldern: Es lieg...
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