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Währungskursverlust am Dotationskapital einer ausländischen Betriebsstätte und Grundfreiheiten nach dem EGV
Kapitel:
International > Doppelbesteuerung
International > Doppelbesteuerung
Fundstellen
-
FG Hamburg 08.06.2006, 6 K 274/03
EFG 2007 S. 43
Normen
[DBA-Italien 1925] Art. 3 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 11
[EGV n.F.] Art. 43 , Art. 48
[EGV a.F.] Art. 52, Art. 58
[EStG 1992] § 2 a Abs. 3, § 3 c
[DBA-Italien 1925] Art. 3 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 11
[EGV n.F.] Art. 43 , Art. 48
[EGV a.F.] Art. 52, Art. 58
[EStG 1992] § 2 a Abs. 3, § 3 c
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: EuGH, 28.02.2008, SIS 08 16 64, Doppelbesteuerung, Freistellung, Zweigniederlassung, Italien, Währungskursverlust, Dotationskapital, ausländische Betriebsstätte, EG, EU, Betriebsausgabe
Zitiert in... / geändert durch...
- EuGH 28.2.2008, SIS 08 16 64, Körperschaftsteuer, Rückführung von Dotationskapital, Währungsverlust: 1. Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderu...
Fachaufsätze
- LIT 01 30 75 O. Thömmes, IWB 16/2006 F. 11A Rechtsprechung S. 1053: Verstößt die steuerliche Nichtberücksichtigung eines Währungsverlustes am Dotationskapital einer ausländi...

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