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Bildung einer Rücklage nach § 6 Abs. 1 FördG für eine Baumaßnahme, mit der vor dem 1.1.1992 begonnen worden ist
Kapitel:
Neue Bundesländer > Investitionsförderung / Neue Bundesländer
Neue Bundesländer > Investitionsförderung / Neue Bundesländer
Fundstellen
-
Sächsisches FG 04.05.2005, 2 K 2202/99
EFG 2006 S. 1600
Normen
[FördG] § 6 Abs. 1 Satz 1
[FördG] § 6 Abs. 1 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 22.04.2009, SIS 09 26 58, Fördergebietsgesetz, Rücklage, Investitionsabsicht, Investitionszeitpunkt, Rechtliches Gehör, Verfahrensdauer
- nach: BFH, 22.04.2009, SIS 09 26 58, Fördergebietsgesetz, Rücklage, Investitionsabsicht, Investitionszeitpunkt, Rechtliches Gehör, Verfahrensdauer
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 22.4.2009, SIS 09 26 58, Beginn der Investition i.S. des § 6 Abs. 1 Satz 1 FördG: 1. Für den Beginn der Investition i.S. des § 6 A...

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