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Berechtigung zur buchmäßigen Erfassung der Abgaben vor Gewährung der Frist des Art. 11 a Abs. 2 VO (EWG) Nr. 1062/87 zum Ort der Zuwiderhandlung

Kapitel:
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Fundstellen
  1. FG des Landes Brandenburg 12.10.2005, 4 K 1805/98 Z, rkr.
Normen
[VO (EWG) Nr. 1062/87] Art. 11 a Abs. 2
[VO (EWG) Nr. 1429/90]
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Hamburg 28.8.2007, SIS 08 02 76, Nach Art. 11 a Abs. 2 der VO Nr. 1062/87 in der Fassung der VO Nr. 1429/90 darf der Abgabenbescheid erst ...
  • EuGH 8.3.2007, SIS 07 10 90, Gemeinschaftliches Versandverfahren, Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung oder des Ortes der Zuwider...
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