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Tageweise für den Europarat bzw. die WHO tätiger Konferenzdolmetscher kein "Beamter", leichtfertige Steuerverkürzung durch Unterschreiben der vom Steuerberater erstellten Steuererklärung
Kapitel:
Verschiedenes > Verjährung, Verwirkung
Verschiedenes > Verjährung, Verwirkung
Fundstellen
-
FG Baden-Württemberg 10.11.2005, 3 K 242/02
EFG 2006 S. 709
Normen
[AO 1977] § 169 Abs. 2 Satz 2, § 378
[EStG] § 2 Abs. 1 Nr. 3
[Allg. Abk. über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates]
[AO 1977] § 169 Abs. 2 Satz 2, § 378
[EStG] § 2 Abs. 1 Nr. 3
[Allg. Abk. über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates]
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: IV B 5/06, Vergütung, Dolmetscher, WHO, Europarat, Steuerbefreiung, Weltgesundheitsorganisation, EG, EU
- nach: BFH, 26.02.2008, SIS 08 21 12, Vergütung, Dolmetscher, WHO, Europarat, Steuerbefreiung, Weltgesundheitsorganisation, EG, EU
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 26.2.2008, SIS 08 21 12, Steuerpflicht der Entgelte für Dolmetschertätigkeit beim Europarat: 1. Tageweise beim Europarat beschäfti...

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